
Vivensys
I Grundlagen für die Zusammenarbeit und Auftragsvergabe - 01.01.2023
(alle Preise ohne 19% MwSt.):
Die Temperierung nach Henning Großeschmidt ist ein Verfahren nach römischem Vorbild
(Hypokaustum).
Das System wird seit 1983 eingesetzt und entsprechend den in der Praxis gewonnen Erkenntnissen
ständig weiterentwickelt. Aufgrund massiver Lücken in den gängigen Normen, Bauvorschriften und
Energieverordnungen in Sachen Strahlungsheizung im Allgemeinen und in Sachen Temperierung im
Besonderen ist die Anwendung derselben auf die Temperierung nicht sinnvoll. Sie würden u.a. zu
einer erheblich überdimensionierten Auslegung führen.
Je nach angewendeter Norm werden entweder nur stationäre Bedingungen und eine unveränderliche
Bauteilfeuchte angenommen, oder die verbesserten Normen haben immer noch zu große Lücken,
was die Funktionsweise der Temperierung angeht. Beide Annahmen führen zu deutlichen
Fehldimensionierungen von Strahlungs-Heizsystemen bzw. falschem Einsatz von Dämmung.
II Die Ziele der Temperierung sind im Wesentlichen:
1. Sanierung und Beheizung mit einer baulichen Maßnahme
2. Erreichung eines dauerhaft trockenen Mauerwerks/Gebäudehülle.
3. Verbesserung der Dämmwerte des Mauermaterials aufgrund dessen Trockenheit.
4. Herstellung eines gesundheitsfördernden, behaglichen Raumklimas durch fehlende
Staubaufwirbelung, gleichmäßigere und stabilere Raumluftfeuchte, bessere Luftionisierung,
niedrigere Raumlufttemperaturen, Heizen mit Strahlungswärme ausgehend von temperierten
Wänden.
5. Verminderung des Lüftungsbedarfes.
6. Schutz der Gebäudesubstanz vor Feuchteeintrag aus den Innenräumen und dadurch längere
Wartungsintervalle der Gebäudehülle innen und aussen.
7. Soweit wie möglich, Nutzung der passiven solaren Wärmegewinne in Verbindung mit
speicherfähigem Mauerwerk.
8. Senkung des Energiebedarfes als Folge der vorgenannten Punkte.
III Angebots- bzw. Vertragsgrundlgen
Die angebotenen Leistungen umfassen ausschließlich folgende Punkte:
Planungsgrundlage des Grundpaketes ist dabei eine kontinuierlich zur Verfügung stehende
 Vorlauf-temperatur von 58 °C für die Primär- und Sekundärkreisläufe. Dies dient der Anpassung an
 die erforderlichen Rohrlängen und den Anforderungen an eine Brennwertheizung mit noch maximal
 zulässiger Rücklauftemperatur von 47 bis 48 °C möglichst über die gesamte Heizsaison.
 Abweichende Bedingungen sind vor Planungsbeginn mitzuteilen. 
Für die Ermittlung der Spitzenheizlast wird von einer Raumtemperatur von 20 °C ausgegangen.
 Davon abweichende Temperaturen sind vor einer Beauftragung zu vereinbaren und können dazu
 führen, dass dieses Angebot angepasst werden muss.
Für alle über die obige Beschreibung hinausgehenden Leistungen (z.B. Baustellenbesuche etc.)
 werden die obigen Stundensätzen in Rechnung gestellt. Hierzu bedarf es einer gesonderten
 Beauftragung durch den Auftraggeber. 
Für die Planung werden benötigt und sind vom Auftraggeber zu stellen:
Die Vollständigkeit der Gebäudebeschreibung, die Gebäudezustandsanalyse und die Analyse des
 Gebäudeumgriffs (z.B. Bodenbeschaffenheit, Wasserstand) liegen in der Verantwortung des
 Auftraggebers. Für die Schaffung der bauphysikalisch notwendigen Voraussetzungen für die
 einwandfreie Funktion der Temperierung ist daher der Auftraggeber verantwortlich.
Die bauphysikalisch notwendigen Voraussetzungen werden im Rahmen einer Beratung am
 bestehenden Objekt aufgezeigt und erläutert. Sie sind zudem in den spezifisch bereitgestellten
 Dokumenten nachzulesen.
Für folgende Arbeiten wird keine Haftung, Kontrolle oder Bauleitung übernommen:
Diese Arbeiten liegen ausschließlich in der Verantwortung des ausführenden Heizungsbau- bzw. 
des Putzunternehmens. Die Bauleitung ist einem vom Auftraggeber beauftragten Fachbauleiter zu
 übergeben. Die Verantwortung für die richtige Auswahl der Fachunternehmen obliegt dem
 Auftraggeber.
In der Praxis können sich durch Einbaubautoleranzen und nicht wirklich exakt berechenbare
 Eigenschaften der Bausubstanz Abweichungen in der Vorlauftemperaturkennlinie einstellen. Die
 Erfahrung zeigt jedoch häufig, dass bei einer Bauweise mit ausreichender Speichermasse
 spätestens nach der Austrocknungsphase geringere als die errechneten Werte gefahren werden
 können.
Folgende Schriftstücke sind Bestandteil eines Vertrages:
Die Beschaffenheitserklärung und der Artikel „Temperieranlagen“ liegen dem Angebot als Anlage bei.
Die Einbaubestimmungen leiten sich aus diesem Artikel ab und werden im Falle einer Beauftragung
 mit Abgabe der Planungsdaten bzw. vor Baustart in die für das Objekt abgestimmte Version
 bereitgestellt. Die Anwendung sämtlicher Normen wird wegen der nicht normativen Festlegung der
 gewünschten Sonderanlage ausgeschlossen, soweit sie die energetische Qualität des Gebäudes und
 damit die Auslegung der Heizung betreffen.
Angebote haben Bindungsfristen. Bis dahin erden Planungskapazitäten in einem konkret
 benannten Zeitraum reserviert.
Bitte beachten Sie nachfolgende Abschnitte Dort finden Sie Ausführungen zu den Themen:
Eine Beauftragung erfolgt durch Unterzeichnung der Beschaffenheitserklärung in Verbindung mit der
 Bestätigung der Kenntnisnahme des Artikels „Temperieranlagen“. Ohne diese Unterzeichnung ist eine
 Planung nicht möglich.
Übersicht Stornoregelung, Fahrt- und Reisekosten, Preisgleitklausel, baubegleitende
 Tätigkeiten und Haftung (alle Preisangaben zzgl. 19% USt)
Fahrt- und Reisekosten
Folgende Fahrt- und Reisekosten werden zugrundegelegt:
Der Stundensatz fällt vom Verlassen des Planungsbüros an. Er wird auch für die Vor-Ort-Beratung
 angesetzt und gilt bis zur Ankunft im Planungsbüro. Abweichende Regelungen bedürfen der
 Schriftform.
Bauherrenbegleitung
Die praktische Erfahrung zeigt, dass Baustellenbesuche nach separater Beauftragung mit separater
 Abrechnung zu folgenden Zeitpunkten zielführend sind:
1. Baubeginn:
Hilfestellung für Klärung von Ausführungsdetails vor Ort. Dabei entsprechende Anfertigung von
 zusätzlichen Detailzeichnungen für den ausführenden Handwerker in Abstimmung mit der
 Gesamtbauleitung. Es ist wichtig, dass zu diesem Termin die angrenzenden Gewerke wie
 Elektroinstallation, Stuckateur und Sanitär anwesend sind. Damit wird ein gemeinsames Verständnis
 für die Anforderungen der Temperieranlage geschaffen.
2. Nach Spülung, Befüllung und Dichtigkeitsprüfung:
Überprüfung der Ausführung vor dem Verputzvorgang sowie Begleitung bei der Inbetriebnahme und
 Unterstützung der initialen Einstellung der Anlage.   
Es kann im Rahmen dieses Termins das korrekte Anputzen der Dehnbereiche und ein
 beispielgebender Dehnlauf eines Abschnittes begleitet oder simuliert werden (Zusatzleistung). In
 Verbindung mit Lehmputzen entfällt das Anmörteln. Hier wird der Dehnungslauf nach Einbringen des
 Grundputzes durchgeführt. Für den Dehnlauf liegen eigenständige Merkblätter vor. Dies sind
 verbindlich einzuhalten.
3. Nach Fertigstellung und (idealerweise) vor Bezug:
Endkontrolle durch abschließende Funktionsprüfung, Messung der Überputzungsstärken und
 gegebenenfalls Feineinstellung/Nachjustierung sowie Korrektur der initialen Heizkennlinie.
Preisgleitklausel
Der Stundensatz ist nur für einen Zeitraum von drei Monaten ab Angebotsdatum festgeschrieben.
 Gleiches gilt für die Kfz-Kosten. Für alle zusätzlichen Leistungen nach diesem Zeitraum werden die
 dann gültigen Verrechnungssätze angesetzt. Diese sind vor der Beauftragung durch den Auftraggeber
 zu erfragen.
Haftung
Bei Temperieranlagen handelt es sich um Sonderanlagen. Für deren Konzeption werden Kenntnisse
 benötigt, die über das üblicherweise gelehrte Maß der schulischen und/oder universitären Ausbildung
 hinausgehen.
Die Haftung für Planungsfehler u.ä. wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Eine dieses
 Maß unterschreitende Haftung wird nicht übernommen.
Wegen des Status der Temperieranlage als Sonderanlagen werden alle einschlägigen Normen
 ausgeschlossen, die die die energetische Qualität des Gebäudes und somit (auch) die Auslegung der
 Heizung betreffen. Dies wird durch die unterschriebene Beschaffenheitserklärung durch den
 Auftraggeber bestätigt.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Anlagenfunktion ist, dass die in den Einbaurichtlinien und
 Grundlagendokumenten beschriebenen baulichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verantwortung
 dafür liegt ausschließlich beim Auftraggeber.